Die Voraussetzung dafür ist der Nachweis des geringen Einkommens bis zu einer Grenze von E 794,91 für Alleinstehende und Alleinerzieherinnen monatlich im Jahr 2013.
Spendengeber und ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins bekommen ebenfalls ein verbilligtes Essen, je nach Spendenhöhe und geleisteten Arbeitsstunden, welche nach einem Punktesystem abgerechnet werden.
Eine echt gute Idee, großartig, weiter so!!
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